Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sprachdienstleistungen – dazu zählen Übersetzungen, Dolmetschleistungen, Recherche- und Monitoringarbeiten – stellen eine besondere Form der Dienstleitungen dar und können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anders lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch arabic info / Thomas Weische, D-26129 Oldenburg, bestätigt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages mit arabic info. Es gelten bei Vertragsabschluss nur die AGB, die dem jeweiligen Angebot beiliegen bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite www.arabic-info.com hinterlegt sind.

1. Berechnungsgrundlage

Übersetzungen werden pro Normzeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet. arabic info veranschlagt pro Normzeile 1,09 € (Berechnungsgrundlage ist der Text in der Ausgangssprache). Recherchen kalkulieren wir mit einem Stundensatz von 25 €. Für Monitoringaufträge und Sonstiges erheben wir individuell gestaltete Preise, die sich nach Art und Umfang der anfallenden Tätigkeiten richten.

Für Datenträger werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die in Kostenvoranschlägen genannten Preise sind Netto-Preise.

2. Zahlung

Honorarrechnungen für Recherche-, Übersetzungs- und Monitoringaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Gemäß dem neuen EU- und dem deutschen Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür sind § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB.

Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungsstellung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen ist der Übersetzer berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist der Übersetzer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum von arabic info.

4. Urheberrecht

arabic info behält sich die Urheberrechte an sämtlichen Texten vor.

5. Liefertermin und Lieferung

Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen.

Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die von arabic info nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist arabic info berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weiter gehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.

6. Ausführung

Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, dass arabic info aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, arabic info in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum von arabic info. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der arabic info überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. arabic info behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten, Recherche- und Monitoringaufträge im Vorfeld abzulehnen.

7. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat arabic info bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat arabic info die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen, Informationen zum Thema und den beteiligten Personen bei Dolmetscheinsätzen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Dienstleistungen konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber arabic info ein Original und eine Kopie als Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim Übersetzer verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens zwei kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist arabic info nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn arabic info vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können arabic info nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.

8. Geheimhaltung, Datenschutz

arabic info verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihr durch ihre Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. arabic info ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen und ebenfalls Geheimhaltung zu vereinbaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei arabic info und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.

9. Versand

Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, auf elektronischem oder dem kostenpflichtigen postalischen Wege. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

10. Reklamationen & Mängelbeseitigung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die jeweilige Sprachdienstleistung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetschleistungen.

Reklamationen sind arabic info vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Dienstleistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist arabic info verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und bei versteckten Mängeln nach Ablauf von zehn Tagen nach deren Entdeckung bei arabic info eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Dienstleistung zustehen könnten.

11. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

arabic info haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber arabic info die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt und die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Sollten die o. g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

12. Ausführungen durch Dritte

arabic info darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet arabic info nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um eine beruflich bzw. sonstig fachlich geeignete Person handelt. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem von arabic info eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung von arabic info erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und arabic info.

13. Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg/Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

16. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten ab dem u.g. Datum bis auf weiteres. Vorhergehende AGB verlieren mit Erscheinen einer neuen Fassung ihre Gültigkeit. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

Stand: Dezember 2008

agb.txt · Zuletzt geändert: 2009/05/16 18:57 (Externe Bearbeitung)